Kommunale Wärmeplanung mit e‑regio gestartet
e-regio unterstützt die Stadt Zülpich bei der kommunalen Wärmeplanung
Erfahren Sie, wie die kommunale Wärmeplanung die Wärmewende gestaltet. Entdecken Sie Ziele, Etappen und Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung.
rund die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Wärmeanwendungen. Dies gilt auch für die Stadt Zülpich. Spätestens seit der jüngsten Energiekrise wissen wir jedoch, dass eine konsequente Wärmewende unumgänglich ist. Hier setzt die kommunale Wärmeplanung an. Sie ist ein wichtiger Prozess zu einer treibhausgasneutralen, effizienten Wärmeversorgung und bietet uns die Möglichkeit, eine Strategie für die Transformation der Wärmeversorgung zu entwickeln. Die kommunale Wärmeplanung soll Ihnen aufzeigen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung lokal in Zukunft zu rechnen ist, und es Ihnen leichter machen, sich in den kommenden Jahren für eine geeignete Heizoption zu entscheiden. Dabei ist es wichtig, Lösungen zu finden, die für die Menschen nachvollziehbar, sozialverträglich und leistbar sind.
In Zusammenarbeit mit e-regio erarbeitet die Stadt Zülpich bis Ende 2024 einen Wärmeplan, der kosteneffiziente und klimafreundliche Alternativen der Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet aufzeigt. In einem ersten Schritt werden dafür der aktuelle Wärmeverbrauch und die vorhandenen Wärmeinfrastrukturen im Stadtgebiet detailliert analysiert. Für Erneuerbare Energien und die Energieeinsparung wird eine Potenzialanalyse durchgeführt. Anschließend werden Strategien und Maßnahmen zur Senkung des Wärmeverbrauchs und zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung für die einzelnen Stadtgebiete entwickelt.
Auf diesen Seiten wollen wir Sie, die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Gewerbetreibende umfassend über den Stand der Wärmeplanung informieren.
Sie sind herzlich eingeladen, sich über das Thema zu informieren und regelmäßig wieder reinzuschauen und die Entwicklung zu verfolgen.
Ihr
Ulf Hürtgen
Bürgermeister der Stadt Zülpich
In Privathaushalten haben Heizung und Warmwasser mit 85 Prozent den höchsten Anteil am Energieverbrauch. Unser kommunaler Wärmeplan wird Ihnen zeigen, welche klimaneutrale Wärmequelle an Ihrem Wohnort perspektivisch verfügbar sein kann. Das macht ihn zur wichtigen Entscheidungshilfe für Ihre zukünftige, energiesparende und klimaschonendere Wärmeversorgung.
Der kommunale Wärmeplan zeigt, wie eine effizientere und möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung in Zülpich gestaltet werden kann – auch für Ihren Wohnort.
Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe, Nah- und Fernwärme: Die neue Energiewelt ist vielseitig. Die Wärmeplanung zeigt anschaulich auf, wo was möglich und sinnvoll ist.
Ob Beratung, Sanierung oder Neubau: Der Bund unterstützt Ihr Energieprojekt mit zahlreichen Förderprogrammen.
Der kommunale Wärmeplan ist eng mit dem neuen Heizungsgesetz verknüpft. Läuft Ihre Heizung noch einwandfrei? Dann müssen Sie erstmal gar nichts tun.
Zu Jahresbeginn 2024 sind zwei für die Wärmewende zentrale Gesetze in Kraft getreten: das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG oder auch „Heizungsgesetz“) sieht grundsätzlich vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Preissteigerungen für fossile Energieträger wie Öl und Gas schützen. Als Alternativen kommen zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie oder Nah- und Fernwärme infrage.
Das Gebäudeenergiegesetz ist eng mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verbunden, das ebenfalls seit dem 1. Januar 2024 gilt. Dessen Dreh- und Angelpunkt ist die kommunale Wärmeplanung. Die Planung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet einer Stadt und Gemeinde und umfasst u.a. eine Analyse des Ist-Zustands der Wärmeversorgung und des -bedarfs. Daraus lassen sich dann passende Wärmelösungen ableiten. Liegt die Wärmeplanung vor, haben Hauseigentümer und Unternehmen Anhaltspunkte, ob etwa der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist oder besser eine eigene, dezentrale Option, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, in Betracht gezogen werden sollte.
Die Regelungen des Heizungsgesetzes greifen von Januar an zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es gibt aber auch andere Optionen zur Wärmeversorgung. Konkret gilt die 65 Prozent-erneuerbare Energien Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde.
Für Bestands- und Neubauten außerhalb neuer Baugebiete gibt es so lange keinen Handlungsbedarf bis die Wärmeplanung der Kommune vorliegt. Hier gibt es unterschiedliche Fristen. Klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage sind spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen bis 100.000 Einwohnenden – dazu zählt Zülpich – bis spätestens nach dem 30. Juni 2028. Eine Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz gibt es hier.
Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Erdgasheizungen eingebaut werden, wenn sie zu 65 Prozent mit Biogas oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Ist eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel (sogenannte Heizungshavarie), sieht das Heizungsgesetz pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen vor. Der Umstieg auf eine Erneuerbare-Energie-Heizung kann so in Ruhe angegangen werden.
Sie können Ihre Heizung wie gewohnt weiternutzen. Es kann aber sinnvoll sein, sich schon jetzt über Ihre zukünftige Wärmeversorgung Gedanken zu machen. Droht Ihre Heizung zum Beispiel unreparierbar auszufallen („Heizungshavarie“)? Wollen Sie schon jetzt auf erneuerbare Energie umsteigen oder einfach Heizenergie sparen? Dann haben Sie u.a. folgende Möglichkeiten:
Energetische Sanierungen und viele andere der hier genannten Maßnahmen werden über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Auch wenn Sie zur Miete wohnen haben Sie die Möglichkeit, Heizenergie und -kosten zu sparen und das Klima zu schützen. Einspartipps gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Euskirchen. Sprechen Sie auch Ihren Vermieter an, was Sie gemeinsam für energieeffizientes, klimaschonendes Wohnen tun können.
Der Umstieg wird vom Bund durch finanzielle Förderungen gezielt unterstützt. Damit werden auch soziale Härten abgefedert. Zudem gibt es Steuermäßigungen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden: Wir teilen regelmäßig Updates, um Sie über die Schritte zu informieren, die wir gemeinsam in Richtung einer nachhaltigeren und klimafreundlichen Zukunft unternehmen. Besuchen Sie uns regelmäßig, um keine Neuigkeit zu verpassen.
Treten Sie in Kontakt mit uns, um mehr über die Wärmewende in Zülpich zu erfahren. Ob Sie Fragen haben, Unterstützung benötigen oder einfach nur Ihr Feedback mitteilen möchten. Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Ihre Meinung ist uns wichtig, denn gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Energie in Zülpich.
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Angaben zur Förderung
Titel: KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Zülpich
Förderkennzeichen: 67K25866
Fördermittelgeber: Nationale Klimaschutzinitiative – Kommunalrichtlinie über Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Bewilligungszeitraum: 01.10.2023 bis 30.09.2024
Link zum Projektträger: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie